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Preise:
Für die Veröffentlichung Ihrer Immobilie ergeben sich zwei Möglichkeiten auf immo.schaffhausen.ch:
Inserat Web & Print: Einmalige Veröffentlichung Ihrer Immobilie in den Schaffhauser Nachrichten und auf immo.schaffhausen.ch (Laufzeit 30 Tage). Preis: Inseratepreis Schaffhauser Nachrichten (Web inklusive). Inserat nur Web: Laufzeit 30 Tage. Preis: Fr. 100.- exkl. MwSt. Inserat nur Print: Veröffentlichung Ihrer Anzeige nur in den Schaffhauser Nachrichten. Preis: Inseratepreis Schaffhauser Nachrichten.
Der ungefähre Preis Ihrer Anzeige für die Schaffhauser Nachrichten wird Ihnen direkt online berechnet. Sie können auch eine Anfrage für eine exakte Offerte Ihres Inserats verlangen.
Auszug aus den Insertionsbedingungen (Schaffhauser Nachrichten)
Aufgabe, Änderung und Sistierung von Anzeigen Erbitten wir schriftlich. Telefonische Übermittlungen jeder Art sowie Telefax-Manuskripte werden auf Gefahr des Auftraggebers entgegengenommen.
Platzierungswünsche oder -vorschriften Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegen-genommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. Er-scheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann deswegen weder die Zahlung ver-weigert noch Schadenersatz verlangt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in diesem Fall nicht erhoben.
Verschiebungsrecht Der Verlag kann für bestimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen ohne vorgängige Benachrichtigung des Auftraggebers um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben, ohne dass deswegen die Zahlung verweigert oder Schadenersatz verlangt werden darf.
Konkurrenzausschluss Konkurrenzausschluss bei der Anzeigenplatzierung ist nicht möglich. Vorschriften über die Gestaltung Werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten berücksichtigt.
Druckfehler Druckfehler berechtigen nur dann zu einem Preisnachlass, wenn sie den Sinn oder die Werbewirkung der Anzeige wesentlich beeinträchtigen. Bei Ab-weichungen von typografischen Vorschriften oder fehlenden Codezeichen in Coupon-Anzeigen kann kein Ersatz geleistet werden.
Drucktechnische Mängel Für drucktechnische Mängel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) entstehen, und für Abweichungen in der Farbgebung oder für Passerdiffe-renzen, die durch die technischen Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten.
Mangelhaftes Erscheinen Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Wo dies nicht möglich ist, werden im Maximum die Einschaltkosten der entsprechenden Anzeige erlassen.
Nichterscheinen Das Nichterscheinen einer Anzeige berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Beleglieferung Auf Verlangen werden 2 Seitenbelege kostenlos, zusätzliche Exemplare gegen Berechnung zugestellt.
Erscheinungsbild Anzeigen müssen für den Leser deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift "Anzeige" vor.
Veröffentlichung im Textteil Kann bei Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden. Verantwortung des Auftraggebers von Anzeigen Für den Inhalt ist der Auftraggeber verantwortlich. Er haftet für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle Verant-wortung für allfällige den Verleger treffende Konsequenzen.
Ablehnung von Anzeigen Der Verlag behält sich vor, Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen und an laufenden Anzeigen Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Rabattvereinbarungen (Umsatzabschlüsse/Wiederholungsaufträge) Rabattvereinbarungen gelten für ein Jahr und eine Firma. Sie müssen bei der ersten Disposition, jedenfalls vor Erscheinen der ersten Anzeige abge-schlossen werden. Bei Wiederholungsrabatten darf die Grösse nicht verän-dert werden. Text- und Sujetwechsel sind nur bei geliefertem Volldruckmate-rial wiederholungsrabattberechtigt. Für Anzeigen des gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind getrennte Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Die Kumu-lation von Rabattvereinbarungen ist im Rahmen des "Reglementes über Konzernabschlüsse des SZV" vom 1. 5. 1990 möglich.
Umsatzmenge Wird die vereinbarte Umsatzmenge überschritten, besteht rückwirkend Anrecht auf den entsprechend höheren Rabatt laut Skala; bei Minder-abnahme erfolgt Rückbelastung des zu viel bezogenen Rabattes.
Zahlungskonditionen Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto zu bezahlen.
Chiffredienst Die Geheimhaltung der Chiffre wird gewährleistet. Zur Vermeidung eines Missbrauchs des Chiffredienstes behält sich der Verlag - unter Wahrung des Schrift- und Geschäftsgeheimnisses sowie des Datenschutzes - vor, die einge-henden Angebote stichprobenweise zu öffnen.
Tarifänderungen Bleiben vorbehalten. Diese werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten.
Zusätzliche Leistungen Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z. B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu branchenüblichen Ansätzen verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist für beide Teile Schaffhausen.
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